- Notruf 112 alarmieren.
- Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
- Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen!
- Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen und Säuglingen und bei bewusstlosen Personen.
- Flammen durch Wälzen am Boden oder mit Wasser löschen.
- Bei Verbrennungen eingebrannte Kleidung nicht entfernen.
- Bei Verbrühungen dem Kind die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.
- Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.
- Niemals Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.
- Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.
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